"Deutsche im Sinne des Grundgesetzes" waren von Beginn an nicht nur die Bewohner der Bundesrepublik, sondern auch die der DDR.

Zwei Staaten, eine Nation
Die deutsche Einheit und das Grundgesetz
Bundeskanzler Helmut Schmidt und DDR-Staatsratsvorsitzender Erich Honecker auf der KSZE-Konferenz 1975 in Helsinki. DDR und Bundesrepublik behandelten sich gegenseitig als souveräne Staaten, wenngleich die Bundesrepublik an dem Verfassungsauftrag der deutschen Einheit festhielt.
Quelle: Bundesbildstelle Bonn

Das Grundgesetz hat stets beansprucht, die Verfassung des gesamten deutschen Volks zu sein, wenngleich es 40 Jahre lang nur im westlichen Teil Deutschlands galt. Die Präambel verpflichtete zur Wiederherstellung der deutschen Einheit.
Aus Sicht der Bundesrepublik war die DDR als Staat lange nicht existent. Erst in den 60er Jahren lockerte die Bundesrepublik ihren Alleinvertretungsanspruch. 1972 erkannte sie im "Grundlagenvertrag" die DDR als Staat faktisch an. Dies verstieß nach dem Bundesverfassungsgericht nicht gegen die Präambel: Mit der Anerkennung der DDR wurde das Ziel der Wiedervereinigung nicht aufgegeben. Insbesondere blieb die einheitliche deutsche Staatsbürgerschaft unangetastet.
In den 70er und 80er Jahren hielt das Grundgesetz den Gedanken der deutschen Einheit lebendig. 1989 erfüllte sich das Wiedervereinigungsgebot, an dessen Sinn bereits viele gezweifelt hatten. Die Präambel enthält heute den Satz: "Damit gilt das Grundgesetz für das gesamte deutsche Volk."